Streikposten

Streikposten während des Hamburger Hafenarbeiterstreiks 1896

Streikposten sind gewerkschaftlich organisierte Arbeitnehmer, die im Falle eines Streiks versuchen, Arbeitswillige (Streikbrecher), vom Zugang zu ihrer Arbeitsstelle abzuhalten. Obwohl jeder Arbeitnehmer eines Betriebes – auch im Falle eines regelrechten Streiks – das Recht auf Arbeitsaufnahme hat, gelingt es Streikposten oftmals, arbeitswillige Mitarbeiter durch Argumentation davon abzuhalten. Offizieller Streikposten ist nur, wer dazu von seiner Gewerkschaft bzw. von deren Streikleitung bestimmt wurde. In der Regel wird er sich durch einen Ausweis oder z. B. Tragen einer Armbinde ausweisen können.


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